Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hundeschule Top Dogs (Stand Oktober 2009)

 

§1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Hundeschule steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck.

Bei Minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

§2 Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Kursgebühr am 1. Veranstaltungstag. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsentgelte besteht auch dann, wenn der Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird.

 

§3 Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Hundeschule: Quiddestr.26, 81735 München.

 

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden die folgenden Stornierungskosten fällig:

·         Bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Teilnahmebeitrags;

·         bis 2 Wochen vor Beginn 30% der Teilnahmebeitrags.

·         Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages.

·         Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

 

§4 Rücktritt durch die Hundeschule

Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt.

Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Kommt ein Lehrgang nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Wird ein Lehrgang, aus nicht von der Hundeschule zu vertretenden Gründen, nicht programmgemäß durchgeführt, so ist eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ausgeschlossen. Des weiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung, des Veranstaltungsortes und des Programminhaltes während des Lehrganges der Hundeschule vorbehalten.

Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

§5 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

 

§6 Welpenstunden

Die Welpenstunden sind in einem angemessenen Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Stunden die nach dem 9 Lebensmonat des Hundes noch nicht genommen wurden verfallen, außer es gibt eine separate, anders lautende Absprache mit dem Trainer.

 

§7 Versicherung

Der Teilnehmer bescheinigt durch Unterschrift, dass er für Schäden die durch ihn oder sein Tier entstehen, haftpflichtversichert ist.

 

§8 Haftung der Hundeschule

Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.

 

§9 Besondere Vereinbarung

Für Tiere die zu den Lehrgängen mitgebracht werden muss eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut nachgewiesen werden (Vorlage eines gültigen Impfausweises ist erforderlich).

§9a. Für Tiere aus dem südlichen Ausland muss zusätzlich ein Nachweis über eine Leishmaniose-Freiheit vorgelegt werden.

 

§10 Platzordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Platzordnung zu beachten. Anweisungen der Leiterin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern zu befolgen. Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Lehrgängen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem Zahlungspflicht, auch für die noch nicht beanspruchten Unterrichtsstunden.

 

§10a. Elektro-Halsbänder (Teletakt), Dressurhalsbänder (sog. Stachel- bzw. Korallenhalsbänder) und die Benutzung anderer Starkzwanghilfsmittel sind nicht erlaubt und führen zum sofortigen Platzverweis.

 

§11 Schlussbestimmungen

Absprachen, die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der Schriftform und sind durch die Hundeschule zu bestätigen. Die Unwirksamkeit einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

§12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.

 

 

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